Neuigkeiten

5 Dinge, die Autofahrer wissen sollten

Die Regeln im Straßenverkehr bekommt jeder Autofahrer gelernt. Jedoch gibt es auch oft Themen, die ungeklärt bleiben. Wir haben 5 Fragen, deren Antworten Sie wissen sollten.
  1. Dürfen Männer eigentlich Frauenparkplätze benutzen?
    In vielen Parkhäusern gibt es Nahe am Ausgang extra Frauenparkplätze. Doch dürfen auch Männer ihren Wagen dort abstellen? Rein rechtlich gesehen, ist es egal, wer dort parkt. Männer müssen also kein Verwarnungs- oder Bußgeld befürchten. Die einzigen Konsequenzen, mit denen sie rechnen müssen ist, dass der Parkraumbetreiber von ihnen verlangt, seinen Wagen umzuparken.

  2. Darf ich denn barfuß Auto fahren?
    Diese heiß diskutierte Frage verunsichert viele Autofahrer. Die Straßenverkehrsordnung macht keine Vorgaben zum Schuhwerk, wodurch das Fahren mit FlipFlops, in Socken oder sogar barfuß rechtlich gesehen ist es nicht verboten. Man sollte aber dennoch nicht vergessen, dass man vor allem bei schweren Unfällen eine Mitschuldigkeit aufgrund von zu schlechtem Schuhwerk erklärt werden kann.

  3. Müssen große Hunde im Auto angeschnallt werden?
    Da Hunde rechtlich gesehen als “Ladung” gelten, müssen sie entsprechend gesichert werden. Eine Anschnallpflicht gilt hier jedoch nicht. Der Fahrer ist laut der Straßenverkehrsordnung lediglich dazu verpflichtet, seinen Hund - also die Ladung - so zu sichern, dass selbst bei einer Vollbremsung niemand gefährdet wird. Sollte dies nicht gewährleistet sein, muss man mit Bußgeld - oder bei einer groben Gefährdung sogar ein Punkt in Flensburg rechnen.

  4. Was tun, wenn man im Ausland einen Unfall hat
    Unfälle mit dem Auto sind immer nervig und bringen viel Aufwand mit sich - noch umständlicher sind Unfälle im Ausland. Dabei gibt es einiges, was beachtet werden muss. Zuerst muss die Unfallstelle - genauso wie in Deutschland - gesichert und die Warnweste angezogen werden. Im Anschluss sollten Sie die Polizei alarmieren und in der Zwischenzeit die Angaben der Beteiligten und Zeugen notieren. Im Internet können Sie sich einen Europäischen Unfallbericht downloaden, der Formulare in mehreren Sprachen beinhaltet. Bitte achten Sie darauf, dass Sie niemals fremdsprachige Schriftstücke unterschreiben, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Machen Sie sicherheitshalber auch Fotos der Unfall Szenerie und der Schäden an den Autos.

  5. Darf ich nur im Winterreifen nur im Winter fahren?
    Von Oktober bis Ostern - dann müssen die Reifen gewechselt werden. Das weiß doch jeder. Aber wieso denn eigentlich? Kann ich nicht einfach auch im Sommer mit den Winterreifen fahren? Nein. Da Winterreifen speziell auf Winterwetter-Bedingungen ausgerichtet sind, kann sich beispielsweise der Bremsweg im Sommer bei einer Geschwindigkeit von 100 Km/h um ungefähr sechs Meter verlängern! Also lieber wie gehabt saisonmäßig die Reifen wechseln und sicher unterwegs sein.